Berlin
Verhandlungen laufen noch
In Berlin ist noch offen, ab welcher Fallwertüberschreitung und bei welchem Leistungsspektrum Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden können. Die Verhandlungen mit den Kassen laufen noch. Fest steht das Verfahren zur Geltendmachung solcher Besonderheiten: Ärzte müssen in jedem Fall einen Antrag bei der KV Berlin stellen.
Die KV sichert zu, dass die für Praxisbesonderheiten gebildeten Rückstellungen auch dann ausreichen, wenn nun neue Regelungen greifen sollten.(ami)
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