Kommentar zur Berufshaftpflicht
Versicherer in der Verantwortung
Niemand kann Versicherer zwingen, Verträge abzuschließen, die von vornherein verlustbringend sind.
Natürlich haben sie das Recht, sich aus Geschäftsgebieten zurückzuziehen, die ihrer Ansicht nach mit Sicherheit in den roten Zahlen landen - wie es nach Auffassung der R+V und anderer Gesellschaften bei der Berufshaftpflichtversicherung in der pränatalen Medizin der Fall ist.
Doch die Art und Weise, wie die Kündigungen ausgesprochen werden, ist ein Armutszeugnis. Keine Diskussion, keine Lösungsvorschläge - tschüss, das war's. Damit macht sich die Assekuranz unglaubwürdig.
Sind es nicht die Versicherer, die sich als Schutzengel und Problemlöser hinstellen? Gilt das nur für die private Unfallversicherung mit ihren sagenhaften Gewinnspannen und nicht für die Versicherung von Ärzten?
Wenn ein Arzt keine Haftpflichtpolice erhält, kann das einem Berufsverbot gleichkommen. Die Versicherer stehen hier in einer besonderen Verantwortung.
Kommt sie ihr nicht nach, passiert, was immer in solchen Notsituationen geschieht: Entweder handelt die Politik auf Drängen der betroffenen Ärzte oder sie gründen Selbsthilfeeinrichtungen, ganz ohne kommerzielle Versicherer.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Problem Berufshaftpflicht: Versicherer bedrohen Niederlassung