KOMMENTAR
Viel Sand im EDV-Getriebe
Schon immer hat es bei der Umsetzung neuer Bestimmungen für Vertragsärzte in der Praxis-EDV hier und da Reibungsverluste gegeben. Es war den Körperschaften lange Zeit nur schwer vermittelbar, dass eine Einigung zwischen Ärzten und Krankenkassen erst nach einem gewissen Vorlauf in der EDV der Niedergelassenen vor Ort verfügbar ist. Diese Situation hat sich aber in den vergangenen Jahren leicht entspannt.
Zurzeit stehen die Zeichen zwischen Selbstverwaltung und Softwareherstellern aber wieder auf Sturm - und die Leidtragenden könnten die Vertragsärzte sein. Es geht um das Zertifizierungsverfahren für den Anforderungskatalog zum Arzneimittelspargesetz, das derzeit läuft. Es soll nach Angaben der KBV pünktlich bis zum 1. Juli abgeschlossen sein, doch haben bisher nur wenige Hersteller ein Zertifikat bekommen. Erforderliche Änderungen der Software können aber - vor allem bei großen Herstellern - nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden, weil die Updates gerade in diesem Quartal pünktlich bei den Anwendern sein müssen - wegen der neuen Arztnummern und Betriebsstättennummern.
Nun kommt es auf die KVen an. Ärzte dürfen im Prinzip vom 1. Juli an nur noch mit neu zertifizierter Software Medikamente verordnen. Eine Übergangsfrist ist bisher nicht vorgesehen. Aber alle Rezepte plötzlich wieder per Hand auszufüllen - das wäre die legale Alternative - das kann es ja wohl auch nicht sein. Für den Übergang ist also Kulanz angesagt.