Hamburg
Viel Unwissen bei Patientenrechten
Erhebliche Wissenslücken bei Patientenrechten hat die Verbraucherzentrale Hamburg ausgemacht.
Veröffentlicht:HAMBURG. Viele Menschen halten Ärzte für verpflichtet, unaufgefordert über Fehler zu informieren. Dies ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg, die 300 Personen stichprobenartig zu ihren Patientenrechten befragt hat.
Tatsächlich müssen Ärzte Patienten nur dann über einen vermuteten Behandlungsfehler aufklären, wenn sie ausdrücklich danach gefragt werden oder dadurch ein gesundheitlicher Schaden verhindert werden kann.
"Ja, mein Arzt muss mich unaufgefordert über alles, was in meiner Behandlung schief gelaufen ist, informieren, egal ob er oder ein Kollege den Fehler gemacht hat."
Diese Frage beantwortete rund die Hälfte der Teilnehmer mit ja. Die Verbraucherzentrale stellt hierzu aber klar: "Bei Behandlungsfehlern ist grundsätzlich der Patient dafür verantwortlich, die schuldhafte Pflichtverletzung des Arztes zu beweisen."
Vielen Befragten war auch nicht bekannt, dass die Krankenkassen beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler laut Gesetz unterstützen müssen und nicht - wie vielfach angenommen - die Ärztekammern.
Mehr als 40 Prozent glaubten, die zuständige Ärztekammer wäre bei einem Behandlungsfehler der richtige Ansprechpartner. Einige der Befragten begründeten ihre Antwort damit, dass ihre Krankenkasse ihnen die Unterstützung bei einem Behandlungsfehler schon einmal verweigert hätteund sie auf sich allein gestellt gewesen seien.
"Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass in Sachen Patientenschutz viel zu tun bleibt", sagte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Er sieht bei Patientenrechten "viel zu große Wissenslücken in der Bevölkerung".
Nur rund drei Prozent der Umfrageteilnehmer konnten alle zehn gestellten Fragen rund um freie Arztwahl, Arzttermine, Behandlungsfehler oder Einsicht in die Patientenakte richtig beantworten. Im Durchschnitt wurden sechs der zehn Fragen korrekt gelöst.
Wenig informiert zeigten sich die Befragten zu den Themen Patientenquittungen und Terminvergabe. Gute Kenntnisse hatten sie bei Patientenverfügung, freie Arztwahl, Einsicht in Krankenunterlagen und Einwilligung in Behandlungen. (di)