Vorratsdatenspeicherung laut EuGH rechtmäßig

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LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt". Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter Verbindungsdaten für sechs Monate speichern müssen.

Rechtssache C-301/06

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