Vorschäden verschwiegen: Versicherungsschutz weg

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SAARBRÜCKEN (dpa). Das arglistige Verschweigen von Vorschäden bei einem Autodiebstahl kostet in jedem Fall den Teilkasko-Versicherungsschutz, berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report". Sie verweist auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Das gilt auch bei einer späteren Korrektur der Angaben. Zwar bleibe die Versicherung leistungspflichtig, wenn der Versicherte falsche Angaben korrigiere, bevor die Versicherung den Fehler bemerke. Bei einer versuchten vorsätzlichen Schädigung der Versicherung gilt das jedoch nicht.

(Az.: 5 U 614/07-58).

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