Warenlieferung ohne Bestellung ist unzulässig

Veröffentlicht:

HILDESHEIM (eb). Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das habe das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, berichtet der vzbv.

In dem verhandelten Fall hatte ein Versandhändler, der Münzen und Medaillen vertreibt, Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Die Richter hätten dieses Vorgehen als unzumutbare Belästigung eingestuft. Sie hielten es zudem für ausgeschlossen, dass Verbraucher während des kurzen eineinhalb minütigen Telefonats eine freie Entscheidung über den Kauf hätten treffen können. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.

Az.: 11 O 42/09

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?