Wenige Behandlungsfehler in Sachsen
DRESDEN (tra). Die Zahl der Behandlungsfehler, die von der Gutachterstelle der Landesärztekammer bestätigt wurden, ist 2008 im Vergleich zu 2007 leicht gestiegen.
Veröffentlicht:Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Landesärztekammer bewertete 29,07 Prozent der Schadensersatzforderungen von Patienten als berechtigt. Diese Rate lag im Jahr davor bei 28,77 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt betrug die Quote 2007 rund 24 Prozent. Für 2008 liegen noch keine Daten vor.
206 Verfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers wurden im vergangenen Jahr bei der Gutachterstelle eingeleitet. Das sind etwa elf Prozent weniger als 2007 (damals: 232). Die meisten Anträge betrafen Vorgänge im stationären Sektor, 49 betrafen niedergelassene Ärzte.
In 64 Fällen stellte die Gutachterstelle tatsächlich einen Behandlungsfehler fest (2007: 61). "Bei 14 396 berufstätigen Ärzten und über 82 000 Behandlungsfällen pro Tag in Sachsen ist das eine glücklicherweise sehr niedrige Zahl", sagte Professor Jan Schulze, Präsident der Landesärztekammer Sachsen.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 321 Anträge an die Gutachterstelle gerichtet. Bis Ende Dezember konnten 220 Anträge (auch aus den Vorjahren) abschließend bearbeitet werden. Die meisten (78 Fälle) betrafen die Chirurgie, 23 die Orthopädie, 19 die Gynäkologie und neun die Allgemeinmedizin.
Zweck der Gutachterstelle ist es, Rechtsstreitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten wegen Behandlungsfehlern zu vermeiden.