Zusatzgehalt: Tabelle hilft beim Nachrechnen
NEU-ISENBURG (juk). Für Praxischefs gibt es einige Möglichkeiten, das Gehalt ihrer Mitarbeiter aufzustocken - und das oft steuer- und sozialabgabenfrei. Diese sogenannten Lohnersatzleistungen reichen vom Gutschein fürs Tanken über einen Zuschuss für die Kindergartenbetreuung oder die Übernahme der privaten Internetkosten.
Niedergelassene, die nicht an den Tarifvertrag gebunden und somit bei der Zahlung von Weihnachtsgeld frei sind, können die Lohnersatzleistungen zum Beispiel anstelle des adventlichen Extragehalts zahlen. Der Vorteil für Mitarbeiter: Sie bekommen das Zuatzeinkommen Brutto für Netto. Und Arbeitgeber können Lohnnebenkosten sparen. Wie hoch die Ersparnis sein kann, dazu hat Steuerberater Rudolf Stettmer eine Excel-Tabelle erstellt.