Der Tipp
Zuschläge für Raten zurückfordern
Ärzte, die Versicherungsprämien in Raten zahlen und deshalb Zuschläge zahlen müssen, sollten von ihrem Anbieter Geld zurückverlangen. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg.
Im Streit um Zuschläge für monatlich, viertel- oder halbjährlich gezahlte Beiträge haben die Verbraucherschützer vor den Landgerichten Stuttgart und Hamburg einen Etappensieg errungen. Die Richter kassierten Klauseln zu Zuschlägen wegen Intransparenz von Stuttgarter Leben, Neue Leben, Ergo und Signal Iduna.
Die Versicherer gehen zwar in Berufung. "Aber Kunden haben jetzt gute Argumente, um Geld von ihrem Versicherer zurückzuverlangen", so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Warten Ärzte ab, bis der Rechtsstreit entschieden ist, sind Ansprüche eventuell verjährt.
Manche Versicherer erheben Zuschlag bei unterjähriger Zahlung
Versicherungsprämien werden jährlich fällig. Verlangen Versicherer wegen unterjähriger Zahlung einen Zuschlag, ist das ein gewährter Kredit, so die Verbraucherschützer. Den Zinssatz für diesen Kredit muss der Anbieter nach ihrer Überzeugung ausweisen, damit der Kunde die entstehenden Kosten sieht.
Für Beiträge zur Krankenversicherung gilt das allerdings nicht, sie werden monatlich kalkuliert. Manche Versicherer gehen in allen Sparten so vor und gewähren einen Rabatt, wenn der Kunde jährlich zahlt. Musterbriefe für die Rückforderung finden Ärzte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de. (akr)