Zuweiserprämien sind wieder in der Kritik
BERLIN (ger). Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist am Mittwoch ein Bericht über die sogenannten Clearingstellen in den Ärztekammern zu den Beziehungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern angesetzt. Aus diesem Anlass hat die Organisation Transparency International (TI) ein konsequentes Vorgehen gegen Zuweiserprämien gefordert. Fangprämien bewirkten, dass Überweisungen nicht zum Wohle des Patienten, sondern im finanziellen Interesse zweier medizinischer Vertragspartner geschehen, hieß es in einer Mitteilung.
TI forderte eine empirische Untersuchung über das Ausmaß von "Zuweisungen gegen Entgelt". Es könne auch fragwürdige Vereinbarungen über Zuweisungen zwischen unterschiedlichen Facharztgruppen oder Fachärzten und medizinischen Heilberufen geben, beispielsweise zwischen Internisten und Röntgenologen, Zahnärzten und Zahntechnikern oder Orthopäden und Physiotherapeuten.
Transparency fordere, dass niedergelassene Ärzte wie angestellte Klinikärzte als Amtsträger gelten sollen, damit eine strafrechtliche Verfolgung solcher Praktiken möglich wird. Die Annahme finanzieller oder materieller Vorteile auch im Falle von Zuweisungen wäre dann strafbar, und die Hemmschwelle für die Annahme von Fangprämien würde größer.