Zweite Ehe: Katholische Klinik darf kündigen

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DÜSSELDORF (dpa). Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf gekündigt werden, wenn er ein zweites Mal heiratet. Das hat das Landesarbeitsgericht am Mittwoch in Düsseldorf mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche betont. Dennoch scheiterte der katholische Klinikträger mit dem Versuch, den Krebsspezialisten loszuwerden. Die Kündigung sei unwirksam, weil für andere Chefärzte deren zweite Heirat folgenlos blieb. Dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.

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