Telematikinfrastruktur

gematik publiziert Vorgaben zur E-Patientenakte

Die Vorgaben der gematik zur E-Patientenakte (ePA) stehen. Für Hersteller ist damit der Startschuss zur ePA in Stufe 1.0 erfolgt. Bis 2021 sollen die Akten fertig sein.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die gematik hat die Vorgaben zur E-Patientenakte innerhalb der gesetzlichen Frist bis Jahresende 2018 publiziert. Sie sollen gewährleisten, dass alle Komponenten und Dienste die Anforderungen an Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der gematik hervor.

„So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Zahnärzte könnten – unabhängig vom Anbieter und mit Berechtigung des Versicherten – über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten.

Auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, wird in der Mitteilung zitiert: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“

Die Datenhoheit liege vollständig beim Versicherten. Beyer: „Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden.“ Sofern der Versicherte es wünscht, steht die ePA einrichtungs- und sektorenübergreifend lebenslang zur Verfügung.

Die ePA-Vorgaben berücksichtigen bereits den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Krankenkassen verpflichtet, Versicherten spätestens ab 2021 eine von der gematik zugelassene ePA bereitzustellen. Nachgelagert sollen die geforderte Zugangsoption für Versicherte per mobiles Endgerät und der Transfer von Krankenkassendaten Eingang in die Vorgaben finden.

Diese Folgestufe 1.1. soll parallel zum TSVG, dessen Inkrafttreten im Frühjahr 2019 geplant ist, veröffentlicht werden. Hersteller können laut gematik bereits jetzt mit der Umsetzung der ePA in Stufe 1.0 beginnen. (dab)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kabinett beschließt Reformgesetz

Lauterbach: Klinikreform rettet Zehntausende Menschenleben

Lesetipps
Es zeichne sich ab, so Professorin Anne Letsch vom Onkologischen Zentrum Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, dass das biologische Geschlecht, aber auch Gender als soziales Rollenkonstrukt, an vielen Stellen Krebs und Krebsversorgung beeinflussen.

© [M] lera_efremova / stock.adobe.com

Gendermedizin in der Onkologie

Den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Krebs auf der Spur

Die Wahrscheinlichkeit, VHF-Trigger außerhalb des Pulmonalvenensystems zu finden, beträgt 5,9 Prozent bei einem PRE2SSS2-Score von 0–1, 19,2 Prozent bei einem Score von 2–4 und 40,0 Prozent bei einem Score von 5–6.

© plo / stock.adobe.com

Herde außerhalb der Pulmonalvenen

Score gibt Risiko für weitere Trigger von Vorhofflimmern an

Betroffene mit Reizblase haben ihn immer im Blick – den schnellsten Weg zur nächsten Toilette.

© Alex / stock.adobe.com

Harndrang und häufiges Wasserlassen

Reizblase: Da mischt oft die Psyche mit