Datenschutz

vzbv mahnt Google erneut ab

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BERLIN. Einmal mehr hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google abgemahnt. Wie der vzbv mitteilt, gehe es um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten.

Zwei Nutzungsbedingungen enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher nach Ansicht des Verbands unzulässig einschränkten. So nehme sich der Konzern heraus, automatisiert Inhalte der Nutzer, z.B. E-Mails, zu analysieren, um etwa personalisierte Werbung zu platzieren, heißt es.

Der vzbv hält das für rechtswidrig. In einzelnen Klauseln der aktuellen Datenschutzerklärung werde diese Praxis zwar allgemein angekündigt, jedoch ohne die Verbraucher um Zustimmung zur konkreten Datenerhebung und Datennutzung zu bitten.

"Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", so Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Außerdem beanstande der vzbv eine Klausel, nach der nur für die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig ist.

Eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht des Verbands mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar. (eb)

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