EFSA bewertet die ersten Health Claims

Die von Herstellern behauptete gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln lässt sich nur in Einzelfällen wissenschaftlich belegen.

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Dies geht aus ersten Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hervor, die im August veröffentlicht wurden. Lebensmittelhersteller hatten bei der Behörde die Prüfung von acht gesundheitsbezogenen Aussagen, sogenannten Health Claims, beantragt, mit denen sie Lebensmittel bewerben wollen.

Fünf der acht beantragten Health Claims zielen auf die Wirkung der Produkte für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Die übrigen betreffen Angaben zur Verringerung von Erkrankungsrisiken. Weitere 220 Prüfanträge liegen der EFSA bisher vor.

In sechs der acht Fälle ließ sich, so die Experten, der behauptete gesundheitliche Nutzen der Lebensmittel wissenschaftlich nicht belegen. Die Behörde rät daher davon ab, diese Health Claims zuzulassen.

In zwei Fällen lassen sich nach Ansicht der EFSA die Aussagen wissenschaftlich ausreichend nachweisen. Positiv werteten die EFSA-Experten die Angabe, dass Pflanzensterole den Cholesterinspiegel senken und somit das Risiko von koronaren Herzerkrankungen verringern. Zustimmung fand zudem die Äußerung, dass essenzielle Fettsäuren für das normale Wachstum und die Entwicklung von Kindern erforderlich sind, nicht aber die beantragte Einschränkung auf Alpha-Linolensäure und Linolsäure.

Bei den übrigen sechs Anträgen kamen die Prüfer zu dem Schluss, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Produktes und der vom Hersteller behaupteten Wirkung gibt. Diese Lebensmittel sollten zum Beispiel das Osteoporose-Risiko mindern helfen sowie dazu beitragen, das Immunsystem von Kindern und Jugendlichen während der Wachstumsphase positiv zu beeinflussen.

Über die Zulassung der Health Claims muss die Europäische Kommission bis Ende November entscheiden. (spe)

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