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E-Health-II-Gesetz

Ärztetag und KBV warnen vor „Systembruch“

Klare Kante von zwei Seiten: BÄK und KBV warnen vor Spahns „Digitale Versorgung“-Gesetz. Der neue Paragraf 68b könne zum „Systembruch“ führen.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:

MÜNSTER. Mit deutlichen Worten haben sich Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen einige Regelungen im geplanten „Digitale Versorgung“-Gesetz (DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn ausgesprochen.

„Was auf keinen Fall sein darf, ist der Missbrauch digitalisierter Verfahren zur Substitution ärztlicher Tätigkeit“, sagte der scheidende BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery am Dienstag bei der Eröffnung des 122. Deutschen Ärztetags in Münster. Man werde „diese Verfahren ... mit Argusaugen“ begleiten.

Montgomerys Replik zielt auch auf das DVG. Darin sollen im Sozialgesetzbuch V die zwei neuen Paragrafen 68a und 68b eingeführt werden. Spahn will den Kassen damit „zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung“ die Möglichkeit einräumen, „die Entwicklung digitaler Innovationen ... zu fördern“.

Dies sollen sie „alleine oder ... mit Dritten“ tun dürfen. Noch brisanter ist, dass die Kassen künftig „Versorgungsinnovationen fördern“ können sollen, mit denen sie „ihren Versicherten ... Angebote zu individuell geeigneten Versorgungsmaßnahmen unterbreiten“ können.

Hofmeister sieht den Casus belli

Theoretisch wären die Kassen so legitimiert, ihren Versicherten nicht nur eine App zum Symptomcheck anzubieten. Sie könnten diese App auch mit einer Funktion ausstatten, die je nach Befundwahrscheinlichkeit dem Nutzer einen Versorgungsweg – Hausarzt, Facharzt oder Klinik – empfiehlt.

Die KBV sieht unter diesem „Deckmäntelchen der digitalen Innovation“ einen direkten Eingriff in die Versorgung. Die Kassen würden damit künftig ihre Versicherten direkt medizinisch steuern können, warnte KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister am Montag bei der Vertreterversammlung in Münster.

Er bezeichnete das als „ein Anbohren oder Unterhöhlen“ des Sicherstellungsauftrags durch die niedergelassenen Ärzte. „Als Versicherter würde ich nicht wollen, dass meine Kasse mich steuert.“ Die Krankenkassen hätten nur „ein Interesse an der Kassenlage, das sagt schon der Name“.

Wäre die im DVG vorgesehene Formulierung Absicht, wäre das eine „sehr ernsthafte Sache“, sagte Hofmeister im Video-Interview mit der „Ärzte Zeitung“. Er sprach gar von einem „Casus belli“ und einem „Angriff auf die Grundfesten des Systems“. Damit würde in letzte Konsequenz auch der Verzicht auf das Streikrecht infrage stehen.

Der gilt als elementarer Kern des Sicherstellungsauftrags innerhalb der Selbstverwaltung. KBV-Vorstand Hofmeister hofft auf ein Versehen und dass die Regelung „nicht so intendiert“ war. Der Gesetzgeber könne einfach „das Wort ‚gemeinsam‘ reinschreiben“.

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