HINTERGRUND

Cross-over-Lebendspende wird in Deutschland etabliert - fast unbemerkt von der Öffentlichkeit

Von Nicola Siegmund-Schultze Veröffentlicht:

In Deutschland ist jetzt der Startschuß für die Cross-over-Lebendspende gefallen, bei der sich Paare zum Zweck der Lebendspende zuvor kennenlernen. Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt sind hier vor kurzem die ersten beiden Überkreuz-Transplantationen vorgenommen worden.

Am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf haben in der dritten Augustwoche zwei Ehepaare - davon je ein Partner als Lebendspender - Nieren untereinander getauscht, an der Uniklinik in Essen am 10. September. "Spender und Empfänger sind wohlauf", berichteten die Ärzte beider Kliniken jetzt beim Kongreß für Nephrologie in Saarbrücken.

    Kriterien für die Auswahl sind Geschlecht, Alter und Wartezeit.
   

Schon lange bemühen sich Transplantationsmediziner aus Mangel an Organen, die Verpflanzung von Nieren und Leberteilen von Gesunden auf Kranke auszuweiten. Die Cross-over-Lebendspende aber ist umstritten, weil sie möglicherweise gegen das Transplantationsgesetz verstößt.

Dort nämlich heißt es in Paragraph 8, die "Entnahme von Organen eines lebenden Menschen ist nur zulässig zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten oder Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen."

Bei einer Überkreuz-Lebendspende ist jeweils ein Partner zweier Paare krank und der andere bereit, ein Organ zu spenden, hat aber eine inkompatible Blutgruppe. Ein Paar kann nach einem anderen in gleicher Situation suchen und, wenn sich blutgruppenverträgliche Spender-Empfänger-Paare bilden lassen, Nieren über Kreuz austauschen.

"Das Gesetz fordert keine persönliche Verbundenheit"

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde der Medizinrechtsexperte Professor Hans-Georg Koch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg von einem Transplantationsteam der örtlichen Universität gefragt, ob er eine Cross-over-Lebendspende für rechtlich zulässig halte.

Er riet, die beiden Paare zu einer persönlichen Beziehung vor der Spende zu motivieren. "Das Gesetz fordert keine persönliche Verbundenheit, bevor eine Lebendspende erwogen wird", so Koch damals. Vorsichtshalber transplantierten die Ärzte aber in Basel.

Später hatte das Bundessozialgericht in Kassel wegen der Finanzierung dennoch über diesen Fall zu entscheiden. Sein Urteil: Die persönliche Beziehung müsse zum Zeitpunkt der Op bestehen, nicht unbedingt davor, und sie müsse auch nicht für jeden offenkundig sein.

Diese höchstrichterliche Entscheidung Ende 2003 sei der Türöffner gewesen für Cross-over-Transplantations-Programme in Deutschland, hieß es in Saarbrücken. Auch die lokalen Ethikkommissionen und die Bundesärztekammer seien konsultiert worden. Es habe Bedenken, aber keine grundsätzlichen Einwände gegeben. Und die Nephrologenteams aus Essen und Hamburg sind sich sicher: Ihre Paare haben ein inniges Verhältnis zu einander.

Das Essener Team um Professor Thomas Philipp und Dr. Oliver Witzke will die Cross-over-Spende in Kooperationen auch mit anderen Kliniken ausweiten. 33 Paare stünden derzeit auf der Kandidatenliste.

Außer der Blutgruppe und der Kreuzprobe auf Antikörper des Empfängers gegen Spendergewebe seien das Geschlecht von Spender und Empfänger - Frauen sind medizinisch möglicherweise eher schlechte Spender für Männer -, Alter, HLA-Merkmale und Wartezeit Auswahlkriterien, erläuterte Witzke. In Hamburg wird nur nach Blutgruppe und Kreuzprobe ausgewählt.

Abgesehen davon, wie sich zuverlässig feststellen lassen soll, ob bei den vier Beteiligten tatsächlich aus einer Blutgruppen- auch eine Seelenverwandtschaft geworden ist, gibt es noch Bedenken. "Was soll geschehen, wenn sich während des Eingriffs herausstellt, daß die Niere eines Spenders nicht transplantiert werden kann, etwa wegen anatomischer Besonderheiten oder Zwischenfällen bei der Op?", fragt sich Professor Uwe Heemann aus München.

"Dieses Risiko versuchen wir, durch Voruntersuchungen so gut wie möglich auszuschließen", sagt Professor Friedrich Thaiss von der Uniklinik Hamburg Eppendorf. "Aber wenn es denn doch mal eintreten würde - für dieses Problem habe ich keine gute Lösung. Eine Möglichkeit wäre vorzuschlagen, daß die Empfänger dringlich auf die Warteliste bei Eurotransplant kommen können."

Anonyme Lebendspende auch in den Niederlanden praktiziert

Grundsätzlich wäre die Cross-over-Spende auch für die Teil-Leberlebendspende geeignet oder als anonyme Überkreuz-Lebendspende. Die anonyme Lebendspende wird bereits in Teilen der USA praktiziert und seit kurzem in den Niederlanden.

Finden Dialysepatienten einer Warteliste einen gesunden Spender, dessen Blutgruppe aber nicht für sie selbst paßt, stellt dieser seine Niere dem gesamten Pool der wartenden Patienten zur Verfügung. Der nierenkranke Angehörige des Spenders bekommt dann das nächste passende Organ.

Professor Hans-Ludwig Schreiber, Medizinrechtler aus Göttingen und Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der BÄK, hält auch diese Pool-Lösung für vertretbar. Dazu müßte aber das Transplantationsgesetz geändert werden. Dies möchten die Befürworter der Überkreuz-Lebendspende nicht. Sie wollen vor einer neuen Diskussion erst die Cross-over-Lebendspende in Deutschland etablieren.

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