GBA schränkt Verordnung von Teststreifen ein

BERLIN (af). Viele nicht insulinpflichtige Diabetiker des Typs 2 müssen künftig ihre Harn- und Blutzuckerteststreifen selbst bezahlen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen.

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Geht der Beschluss beim Gesundheitsministerium durch, trete der weitreichende Verordnungsausschluss frühestens im vierten Quartal 2011 in Kraft, sagte Ausschussvorsitzender, Dr. Rainer Hess (wir berichteten). Grundlage des Beschlusses ist die Bewertung des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Danach habe die Selbstmessung keinen Nutzen hinsichtlich des Verlaufs der Erkrankung ergeben.

Patienten, die Insulin spritzen, erhalten die Teststreifen weiterhin zu Lasten der Krankenkassen. Auch Schwangere mit Schwangerschaftsdiabetes müssen nicht selbst für die Streifen aufkommen.

Der Bundesausschuss hat Ausnahmeregelungen getroffen. Ärzte können die Teststreifen ihren nicht insulinpflichtigen Patienten weiterhin verordnen, wenn deren Stoffwechsellage instabil ist. Dann seien je Verschreibung 50 Streifen erstattungsfähig.

Nicht geklärt ist, ob Ärzte betroffenen Berufskraftfahrern und in Disease Management Programmen eingeschriebenen Patienten die Streifen weiterhin verordnen dürfen. Beides hält der Patientenvertreter Dr. Martin Danner, rechtlich für überprüfungsbedürftig.

Berufskraftfahrer sind verpflichtet, ihren Blutzuckerspiegel regelmäßig zu kontrollieren. Der Ausschuss sei zu der Auffassung gelangt, dass Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit nicht von den Kassen erstattet werden müssten, sagte Hess.

Enttäuscht zeigte sich der Verband der Diagnostica-Industrie von dem Beschluss. Ein Blutzuckerteststreifen sei kein Arzneimittel, sondern ein diagnostisches Instrument, das die Grundlage für die Therapie liefere, sagte Verbandsgeschäftsführer Dr. Martin Walger.

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