Ärzte Zeitung, 14.12.2009
Impfen auch nach Schweinegrippe-Verdacht
Durchgemachte Schweinegrippe-Infektion schützte
nicht immer vor neuer Ansteckung
NEU-ISENBURG
(mut). Eine Woche mit
Fieber im Bett - soll später trotzdem noch gegen
Schweinegrippe
geimpft werden? Ja, sagen Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Institut.
Zumindest, wenn ein H1N1-Infekt nicht bestätigt wurde.

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Zwei Gründe nennen
die Institute für eine H1N1-Impfung, wenn zuvor nur klinisch
der
Verdacht auf eine Schweinegrippe-Infektion bestand: Erstens lasse sich
aus den klinischen Symptomen nicht eindeutig auf eine
Schweinegrippeinfektion schließen - dies ist nur im Labor
mittels
PCR möglich.
Zweitens schütze eine Impfung auch gegen
Drift-Varianten des
Virus und erzeugt möglicherweise einen besseren Immunschutz
als
eine Infektion mit dem Original-Virus. Zwar sei davon auszugehen, dass
eine H1N1-Infektion eine vorübergehende Immunität
hinterlässt, es gebe aber bereits Einzelfall-Berichte von
laborbestätigten Zweitinfektionen mit demselben Virensubtyp.
Dokumentiert wurde etwa, dass sich Personen nach einer mild verlaufenen
Infektion während der ersten Welle im Sommer
anschließend im
Herbst erneut ansteckten.
Im Zweifelsfall soll also besser geimpft werden, und Zweifel
bestehen immer dann, wenn die Infektion nicht per PCR
bestätigt
wurde. Eine allein klinisch gestellte Diagnose reiche für
diese
Entscheidung nicht aus. Die Impfung sei zudem nicht schädlich,
wenn sie während der Inkubationszeit einer aktuellen
H1N1-Infektion erfolge - nur wirke sie dann vermutlich nicht.

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