Im Südwesten ist der Weg frei fürs Brust-Screening

STUTTGART (mm). Voraussichtlich noch in diesem Jahr tritt in Baden-Württemberg das Gesetz zum Mammographie-Screening in Kraft. Der Landtag stimmte dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

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Zum Mammographie-Screening sollen künftig alle zwei Jahre Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren eingeladen werden. In Baden-Württemberg wird die zentrale Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung angegliedert.

Die bundesweit gültige Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sieht vor, daß die Mitarbeiter der zentralen Stellen die Daten der Einwohnermeldeämter nutzen. Dieser Datenzugriff ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. "Auch dann nicht, wenn es um so etwas Wichtiges wie die Früherkennung von Brustkrebs geht", so Landessozialminister Andreas Renner (CDU).

"Mit dem nun beschlossenen Gesetz haben wir festgelegt, daß die zentrale Stelle Daten der Meldeämter erhalten darf. Damit wurden alle gesetzlichen Regelungen geschaffen, die bisher einer Umsetzung des Mammographie-Screenings noch im Weg standen", so der Minister.

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