Kommentar zu Zwangsbehandlungen

Ruhigstellen reicht nicht

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dass die Koalition die ärztlichen Zwangsbehandlungen psychisch Erkrankter wieder auf eine rechtliche Grundlage stellt, ist eine gute Nachricht fürÄrzte und Therapeuten. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni 2012 handelten sie in einer rechtlichen Grauzone.

Sie durften ihre Patienten bei klarer Indikationslage zwar weiter gegen deren erklärten Willen in stationäre Einrichtungen einweisen, ihnen dort aber die nötige medizinische Behandlung nicht mehr ohne Weiteres zukommen lassen.

Dass die Regierung nun ausgerechnet ein Gesetz, bei dem es um Freiheitsgrade psychisch kranker Menschen geht, aus technischen Gründen im Eiltempo und bislang ohne Einbeziehung des Gesundheitsausschusses durchdrücken will, ist für alle dagegen eine schlechte Nachricht.

Der BGH hat nämlich auch darauf gedrungen, dass die einfühlsame Betreuung psychisch Kranker mit vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit mit Sitzwachen und in reizarmen Rückzugsräumen vor die Medikation mit Psychopharmaka zu gehen habe. Sprich: Einfach ruhigstellen reicht nicht.

Dies umzusetzen könnte die Kliniken Geld kosten. Zum Beispiel für mehr Personal. Gerade deshalb muss sich die Regierung dieser Diskussion stellen, auch in allen betroffenen Gremien des Bundestages.

Lesen Sie dazu auch: Zwangsbehandlung: Regierung will Ärzte entlasten

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychedelika

LSD hilft in Studie gegen Angststörungen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind