Cannabis-Konsum

Zweifel an der Haaranalyse

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FREIBURG. Bisher galt es als gesichert, dass zumindest der Nachweis spezifischer Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Haar einen Konsum zweifelsfrei beweise.

Forscher am Institut für Rechtsmedizin des Uniklinikums Freiburg um den Toxikologen Professor Volker Auwärter zeigten nun durch experimentelle Arbeiten, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist, teilt die Uniklinik Freiburg mit.

Sie haben gezeigt, dass eine Einlagerung von THC, das unter anderem für Abstinenzkontrollen im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen im Haar gemessen wird, nicht über den Blutkreislauf stattfindet (Sci Rep 2015; online 7. Oktober).

Ein THC-Abbauprodukt, das in Zweifelsfällen bisher zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, könne über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden.

Selbstversuch durchgeführt

Die Autoren führten hierzu einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) und umfangreiche Messungen durch.

"Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann", wird Auwärter in der Mittelung der Uniklinik Freiburg zitiert.

In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, so der Experte.

Bereits in früheren Studien konnten die Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt, heißt es weiter. Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen. (eb)

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