Onkologen erhoffen sich neue Freiheiten

Ein neuer Sektor soll hoch spezialisierten niedergelassenen Ärzten große Freiräume schaffen. Medizinische Versorgung ohne Bedarfsplanung, Mengensteuerung und Erlaubnisvorbehalt sieht das geplante Versorgungsgesetz vor. Angesprochen fühlen sich unter anderen die Onkologen. Aber Forderungen an den Gesetzgeber bleiben.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Mammografie gehört zur Schnittmenge der Leistungen zwischen ambulant und stationär.

Mammografie gehört zur Schnittmenge der Leistungen zwischen ambulant und stationär.

© Mathias Ernert

BERLIN. Die im Gesetzentwurf angelegte Aufhebung der Grenzen zwischen ambulant und stationär in einem ambulanten spezialärztlichen Sektor haben die Berufsverbände der Onkologen bei der Vorstellung eines Gutachtens am Montag in Berlin ausdrücklich begrüßt.

Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung soll ein neuer Leistungssektor entstehen. Damit entwickelt der Gesetzgeber den umstrittenen Paragrafen 116b des SGB V weiter, mit dem er den Kliniken den Zugang zur ambulanten Versorgung eröffnet hat.

"Ambulante Onkologie" aufbauen

Die neue Freiheit wollen die niedergelassenen und im Krankenhaus tätigen Onkologen nutzen, einen eigenständigen spezialärztlichen Versorgungssektor "Ambulante Onkologie" aufzubauen. "Wir wechseln in eine komplett neue Systematik", kommentierte Dr. Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) den Entwurf des Versorgungsgesetzes und die sich der Zunft bietenden neuen Möglichkeiten.

Gefragt seien Mut und Veränderungsbereitschaft. Für niedergelassene Onkologen ist der vorliegende Gesetzentwurf gleichwohl noch nicht befriedigend (wir berichteten).

Zusätzlich zu den bereits im Entwurf enthaltenen Regelungen der extrabudgetären Vergütung, der wegfallenden Mengensteuerung und dem zwingenden Kooperationsgebot für die teilnehmenden Krankenhäuser und Vertragsärzte müssten aus Wettbewerbsgründen weitere Punkte aufgenommen werden, forderte Schmitz.

Mitspracherecht der Berufsverbände

So sollte die Möglichkeit zur teilstationären Versorgung durch Krankenhäuser gestrichen werden, weil es in der Onkologie dafür keine Begründung gebe.

Zudem sollten alle von den Krankenhäusern in der kurzstationären Behandlung angebotenen Leistungen in den neuen Sektor aufgenommen werden, damit Vertragsärzte solche Leistungen direkt mit den Kassen abrechnen könnten.

Zum dritten sollten die betroffenen Berufsverbände ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Sektors erhalten.

Gutachten von Professor Wasem

Anlass der Forderungen war die Vorstellung eines Gutachtens des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem, das die niedergelassenen Hämatologen und Onkologen, die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie sowie die Deutsche Krebsgesellschaft in Auftrag gegeben hatten.

Das Gutachten kommt zu dem zentralen Ergebnis, einen eigenständigen Versorgungssektor "Ambulante Onkologie" zu schaffen.

Um noch bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, sollte für diesen Sektor die monistische Investitionskostenfinanzierung gelten. Zudem sollten in der gesamten onkologischen Versorgung einheitliche Marktbedingungen für den Bezug von parenteralen Zytostatika herrschen, sagte Wasem.

Der Gesundheitsökonom von der Universität Duisburg-Essen sprach sich dafür aus, schon im Gesetz präziser zu benennen, wer Zugang zu dem neuen Sektor erhalten solle - zum Beispiel Gynäkologen und Urologen.

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