Mannesmann - Geldsegen für Organisationen

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DÜSSELDORF (akr). Für die Organisationen "Ärzte für die Dritte Welt" und "Ärzte ohne Grenzen" hat der Mannesmann-Prozess ein erfreuliches Nachspiel: Sie erhalten jeweils 20 000 Euro aus den Zahlungen der ehemaligen Angeklagten.

Das Landgericht Düsseldorf, das den Prozess gegen Geldbußen eingestellt hatte, hat unter 4000 Bewerbern insgesamt 363 gemeinnützige Organisationen als Empfänger ausgewählt. Zu den Begünstigten zählen auch der Bundesverband für die Rehabilitation der Aphasiker und die Deutsche Krebshilfe. Die Empfänger erhalten bis zu 30 000 Euro.

Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte mussten insgesamt 5,8 Millionen Euro zahlen, 3,5 Millionen Euro gingen an die Staatskasse.

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