Jeder weiß: Kopftritte können tödlich sein

Tödliche Tritte wie beim Münchner S-Bahn-Mord - ist in einem solchen Fall von einem Tötungsvorsatz auszugehen? Eine Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen.

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BREMEN/HAMBURG (dpa). Die Frage nach einem Tötungsvorsatz ist für Juristen wichtig, weil dieser Vorsatz schärfere strafrechtliche Konsequenzen hat. Die Frage lautet also: Vorsatz (Mord) oder Fahrlässigkeit (Totschlag)? Der Bremer Staatsanwalt und Rechtswissenschaftler Daniel Heinke bringt mit seiner Doktorarbeit Licht ins Dunkel - mit eindeutigem Ergebnis, wie die Universität Bremen mitteilte: 99 Prozent aller Befragten wissen, dass Tritte gegen den Kopf "lebensgefährlich" oder "sehr gefährlich" sind.

90 Prozent aller 800 Untersuchungsteilnehmer schätzen - egal, welches Geschlecht und welche Bildung sie haben - einen Angriff dieser Art als "lebensgefährlich" ein. Weitere neun Prozent bewerten Kopftritte immerhin als "sehr gefährlich". Ein Drittel erklärt, dass es den Tod des Opfers als wahrscheinliche Folge erwarten würde.

Fazit: Laut Uni Bremen müssten Richter bei schwersten Misshandlungen nicht mehr annehmen, dass dem Täter zum Tatzeitpunkt die Gefährlichkeit seines Verhaltens eventuell nicht bewusst gewesen ist. Die Arbeit von Heinke lege vielmehr nahe, dass die besondere Gefährlichkeit von Tritten in der Bevölkerung grundsätzlich bekannt sei und deshalb von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden könne.

Für seine Studie "Tottreten - eine kriminalwissenschaftliche Untersuchung von körperlichen Angriffen durch Fußtritte gegen Kopf und Thorax" befragte er 800 junge Frauen und Männer "aller Bildungsgrade". Sie sollten die "Gefährlichkeit bestimmter Gewalthandlungen" einschätzen sowie ihre Erwartung, welche Verletzungen verursacht werden.

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