Haben die Schiedsrichter beim "Deutschen Schiedsgericht" überhaupt die fachliche Kompetenz und formale Zuständigkeit über die Wirksamkeit und Zulässigkeit der medizinisch höchst zweifelhaften Blut-Infektbehandlung des Experimental-Mediziners (Sport-Arzt?) aus Thüringen zu urteilen?
Jedenfalls müssen die (zumindest finanziellen) Opfer dieser sog. "Infekt-Behandlung" ihres Blutes unverzüglich darüber aufgeklärt werden, daß
1. Im besten Falle kein Schaden beim UV-Bestrahlen ihres abgezapften Blutes und nach der Re-Infusion in den Athletenkörper entstanden ist.
2. Ein gesundheitlicher Nutzen oder sportlicher Vorteilsgewinn wissenschaftlich durch die extra-korporale Bestrahlung von nicht nur geringen Blutmengen überhaupt nicht zu vermuten ist, und
3. Die UV-Bestrahlung -infektiologisch begründet- grober Unsinn ist, weil sie weder bei einer Virämie, noch bei einer Sepsis die im Blutplasma geschützten Erreger "treffen" könnte.
Bei solchen, zumal seltenen, haematogenen Allgemein-Infekten sind seit langem andere Arznei-Therapien bekannt und, wenn nicht zu spät angewandt, auch hilfreich!
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und Mikrobiologie) Rostock
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