Highlights 1990
Gentechnik-Gesetz kommt am 1. Juli
Bonn, Mai 1990. Bundestag und Bundesrat beschließen nach langwierigen Beratungen erstmals das Gentechnik-Gesetz, das zum 1. Juli 1990 in Kraft tritt.
Das Gesetz regelt die Genehmigung gentechnischer Anlagen durch die Länder, dabei auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und begrenzt die Gefährdungshaftung der Betreiber von Anlagen auf 160 Millionen DM je Schadensfall.
Zu jener Zeit ist die Gentechnik in Deutschland wenig akzeptiert, die Branche weicht ins Ausland aus.