Ärzte wehren sich gegen Lauschangriff
BERLIN (ble). Kurz vor der für Freitag erwarteten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hat der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, nochmals Änderungen gefordert.
Ärzte müssten wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete unter den besonderen Schutz vor Telefonüberwachung fallen, sagte Montgomery in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Deutschen Anwaltverein in Berlin.
Hintergrund: Mit der geplanten Änderung der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsüberwachungs-Gesetzes will die Koalition verdeckte Abhörmaßnahmen auch bei Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht ermöglichen. Ausgenommen werden sollen Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Die Koalition begründet das Gesetz mit der Abwehr von Terrorgefahren. Außerdem sollen Verbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert werden. Umstritten ist derzeit noch das Vorgehen bei Onlinedurchsuchungen.
Es sei nicht einzusehen, warum das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter seien solle als das zwischen Patient und Arzt, kritisierte Montgomery die Pläne. Die angestrebte Aushöhlung des Berufsgeheimnisses der Ärzte sein ein Frontalangriff auf das älteste Menschenrecht, sagte der MB-Chef, der auch Vizepräsident der Bundesärztekammer ist.
"Wer so an den hippokratischen Eid herangeht, der legt die Axt an die Demokratie." Das Recht auf einen ungehinderten Zugang zur ärztlichen Versorgung gelte für jeden Menschen, also auch für Terroristen oder Strafgefangene. Mit dem Vorhaben stelle die Regierung Ärzte "unter den Generalverdacht", mit Terroristen gemeinsame Sache zu machen, kritisierte Montgomery. Zudem gehe der Gesetzgeber von falschen Voraussetzungen aus. "Kein Mensch redet mit seinem Arzt über Straftaten", spöttelte Montgomery. Gleichzeitig werde jedoch die Angst, abgehört zu werden, die Bereitschaft der Patienten einschränken, dem Arzt für die Therapie wichtige persönliche Dinge mitzuteilen.
Die geplanten Maßnahmen bedrohten nicht nur die Zielperson und den Arzt, sondern auch Unbeteiligte wie Praxismitarbeiter oder andere Patienten, so Montgomery. Er schloss eine Klage nicht aus.