Vorsorge im Südwesten jetzt verbindlich

STUTTGART (mm/chb). Eltern in Baden-Württemberg sind ab sofort gesetzlich verpflichtet, mit ihren Kindern zu allen Früherkennungsuntersuchungen zu gehen. Dies sieht das neue Kinderschutzgesetz vor. Wer sein Kind nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringt, muss aber mit keinerlei Sanktionen rechnen.

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Die ganz Kleinen werden am häufigsten zur Vorsorge gebracht.

Die ganz Kleinen werden am häufigsten zur Vorsorge gebracht.

© Foto: imago

Ziel der verbindlichen Teilnahme an den U-Untersuchungen ist es, die Vorsorge und den Kinderschutz zu stärken. Kassen sind dabei verpflichtet, ihre Versicherten auf die anstehenden Vorsorgeuntersuchungen hinzuweisen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde auf Initiative des Sozialministeriums mit allen Kassen des Landes unterzeichnet.

Wichtig ist nach Angaben des Sozialministeriums, dass die Untersuchung innerhalb des vorgesehenen Altersabschnittes vorgenommen wird. Die neue U 7a soll nach den Richtlinien beispielsweise zwischen dem 33. bis 38. Lebensmonat erfolgen. Die Kosten werden dann von den Kassen übernommen. Nach Angaben der AOK nehmen rund 98 Prozent der Eltern die Vorsorgeuntersuchungen für die ersten Lebensmonate ihrer Kinder in Anspruch. Mit zunehmendem Alter lasse die Bereitschaft zur Vorsorge jedoch nach. Baden-Württembergs AOK-Chef Rolf Hoberg: "Bei der U9 im fünften Lebensjahr zum Beispiel sank die Quote 2007 auf 75 Prozent."

Ist im Einzelfall eine U-Untersuchung nicht rechtzeitig erfolgt, haben die Eltern nun die Möglichkeit, die Untersuchung über die Gesundheitsämter nachzuholen. "Sanktionieren wollen wir bei Nichtteilnahme aber nicht, da die Untersuchungen in unserem Bundesland gut in Anspruch genommen werden", sagt die stellvertretende Pressesprecherin des Sozialminitseriums Susanne Keller. Seit 1. Januar sind die Kassen verpflichtet, mit den für die Kinder- und Gesundheitspflege zuständigen Stellen Rahmenvereinbarungen zu schließen, um die Inanspruchnahme der Vorsorge zu steigern.

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