OP-Assistent: Bundesrat für Einheitsausbildung
BERLIN (hom). Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) soll nach dem Willen des Bundesrates bundeseinheitlich geregelt werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Länderkammer soll zugleich ihre Finanzierung gesichert werden.
Landesrechtliche Regelungen führten zu einer Zersplitterung des Heilberufswesens mit erheblichen Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft, argumentiert die Länderkammer in ihrer Gesetzesvorlage. Zudem wird darin auf den weiter voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit hingewiesen, das Berufsbild OTA aufzuwerten.