Kommentar
Faire Spielregeln für die PKV-Reform
Basistarif, Portabilität von Altersrückstellungen, Kontrahierungszwang - hinter all den Punkten hat das Bundesverfassungsgericht am 10. Juni ein Häkchen gemacht und damit der Gesundheitsreform von 2007 die letzte Weihe gegeben.
Also freie Bahn für jene, die GKV und private Assekuranz auf das gleiche Gleis hieven wollen? Keineswegs: Karlsruhe hat "Ja, aber" geurteilt: So ist zwar für die Richter der Basistarif eine "zulässige sozialstaatliche Indienstnahme" der PKV "zum gemeinen Wohl". Allerdings gab das Gericht dem Gesetzgeber eine Beobachtungspflicht mit auf den Weg. Der Staat darf private Versicherungsunternehmen verdonnern, einen Basisschutz für seine Versicherten zu organisieren. Aber er muss auch darauf achten, "dass dies keine unzumutbaren Folgen für die Versicherungsunternehmen hat".
Wenig zu befürchten hat die PKV-Branche nach den Wahlen von der Union, die sich zu "leistungsfähigen privaten Krankenversicherungen bekennt". Die SPD hingegen hat im "Deutschland-Plan" von Frank-Walter Steinmeier, "vergleichbare Spielregeln für alle Krankenkassen und Versicherungsunternehmen" versprochen. Vermutlich hat nach der nächsten Reform das Bundesverfassungsgericht erneut das letzte Wort, ob die Reformspielregeln fair waren.
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