Hoppe: Maßstab für Ärztehonorare ist die GOÄ

Eine einheitliche Gebührenordnung kann sich der BÄK-Chef nur auf PKVNiveau vorstellen.

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BERLIN (ble). Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Grundsatz keine Einwände gegen die Forderung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach einer gemeinsamen Gebührenordnung für GKV und PKV. Referenz für eine solche einheitliche Tabelle müsse aber die für die private Krankenversicherung maßgebliche Gebührenordnung für Ärzte sein, sagte der Präsident der BÄK, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, der "Ärzte Zeitung" am Mittwoch in Berlin. Wenn es Schmidt darum gehe, den von den Ärzten in der GKV geleisteten "Sozialrabatt" auch auf die PKV auszudehnen, werde man nicht mitmachen.

Schmidt macht eine Novelle der seit Jahren nicht mehr angepassten Gebührenordnung für Ärzte von einem Einstieg in Verhandlungen über eine einheitliche Vergütungstabelle für GKV und PKV abhängig. Die Honorare müssten sich nach dem Aufwand einer ärztlichen Leistung orientieren und nicht mehr am Versichertenstatus. Über Mengen, Qualität und Preis müsse dann verhandelt werden. "Das würde zu mehr Gerechtigkeit führen", sagte Schmidt am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Auch die GKV sei bereit, Steigerungssätze zu vereinbaren, wenn dies mit zusätzlicher Qualität verbunden sei.

Hoppe verteidigte seine Forderung nach einer Priorisierung von Leistungen in der GKV. Seit Jahrzehnten verharre der Anteil der Gesundheitsversorgung in der GKV bei rund sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wegen dieser finanziellen Limitierung könne es aber nicht mehr zeitgleich "Alles für Alle" geben. Bereits heute träfen Ärzte Priorisierungsentscheidungen. Als Beispiel nannte Hoppe die Terminvergabe über das Quartalsende hinaus, weil das Praxisbudget erschöpft ist. Auch der Fahrplan für die Impfung gegen die Schweinegrippe, der zuerst die Impfung von Schwangeren und jungen Menschen vorsehe, sei eine Form der Priorisierung.

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