Erleichterungen für Rettungskräfte
BERLIN (ble). Angehörige von Freiwilliger Feuerwehr, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten erhalten leichter Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge: Künftig können die Landesbehörden Fahrberechtigungen für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erteilen, wenn der Bewerber seit mindesten zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und eine entsprechende Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung absolviert hat. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird damit verzichtet, teilte der Bundesrat am Freitag mit.