Erleichterungen für Rettungskräfte

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BERLIN (ble). Angehörige von Freiwilliger Feuerwehr, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten erhalten leichter Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge: Künftig können die Landesbehörden Fahrberechtigungen für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erteilen, wenn der Bewerber seit mindesten zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und eine entsprechende Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung absolviert hat. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird damit verzichtet, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

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