vfa berät Höchstbeträge
BERLIN (HL). Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des vfa soll am Montag über die Rahmenvereinbarung entscheiden, die das Verfahren der Kriterien zur Festlegung des Höchsterstattungsbetrages für neue Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung festlegt.
Veröffentlicht:GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände hatten nach neunmonatigen Verhandlungen vor zwei Wochen erstmals Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt.
Wichtige Fragen blieben aber offen oder sehr interpretationsfähig. Das betrifft die Frage, welche europäischen Länder - alle, die die Kassen wollen, oder nur die wohlhabenden, die die Industrie will - in den Preisvergleich einbezogen werden.
Strittig war auch, welche Vergleichsarzneimittel Maßstab für den Höchstbetrag seien. Für die Industrie ist entscheidend, dass dies nicht automatisch die Vergleichstherapie ist, die der Bundesausschuss des IQWiG als Maßstab bei der frühen Nutzenbewertung vorgibt.