Kommentar

Nikotin gehört aufs Kassenrezept

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Auch der GBA und das Bundesgesundheitsministerium sind dem Gesetz verpflichtet - und insofern ist es folgerichtig, dass das Ministerium als Rechtsaufsicht die Erweiterung des DMP COPD/Asthma um die medikamentöse Nikotinersatztherapie beanstandet hat. Die Negativlistenbestimmung in Paragraf 34 SGB V ist eindeutig: Nikotinersatztherapie ist danach keine GKV-Leistung.

Mit Sachverhalten, die formal korrekt sind, muss man sich aber nicht zufrieden geben. Vor allem dann nicht, wenn eine Norm aufgrund neuer Erkenntnisse überholt ist. So ist es heute in der Medizin herrschende Auffassung, dass die Abhängigkeit von Rauchen als schwere Suchterkrankung zu bewerten ist, deren Bewältigung professioneller Hilfe bedarf.

Inzwischen hat sich erwiesen, dass die medikamentöse Nikotinersatztherapie die Abstinenzraten verbessert und kosteneffektiv ist. Andere Länder, wie etwa Großbritannien, dessen NHS nicht durch Wohltaten bekannt ist, haben die Schlussfolgerungen aus der Evidenz gezogen.

So sollte der Gesetzgeber eine Norm korrigieren, die in den 90er Jahren im Zusammenhang mit dem ohnehin merkwürdigen Begriff der "Lifestyle-Medizin" entstanden ist.

Lesen Sie dazu auch: Minister-Rüffel für COPD-DMP

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Sie fragen – Experten antworten

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Lesetipps
Eine Blutdruckmessung

© CasanoWa Stutio / stock.adobe.com

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert