Kommentar

Nikotin gehört aufs Kassenrezept

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Auch der GBA und das Bundesgesundheitsministerium sind dem Gesetz verpflichtet - und insofern ist es folgerichtig, dass das Ministerium als Rechtsaufsicht die Erweiterung des DMP COPD/Asthma um die medikamentöse Nikotinersatztherapie beanstandet hat. Die Negativlistenbestimmung in Paragraf 34 SGB V ist eindeutig: Nikotinersatztherapie ist danach keine GKV-Leistung.

Mit Sachverhalten, die formal korrekt sind, muss man sich aber nicht zufrieden geben. Vor allem dann nicht, wenn eine Norm aufgrund neuer Erkenntnisse überholt ist. So ist es heute in der Medizin herrschende Auffassung, dass die Abhängigkeit von Rauchen als schwere Suchterkrankung zu bewerten ist, deren Bewältigung professioneller Hilfe bedarf.

Inzwischen hat sich erwiesen, dass die medikamentöse Nikotinersatztherapie die Abstinenzraten verbessert und kosteneffektiv ist. Andere Länder, wie etwa Großbritannien, dessen NHS nicht durch Wohltaten bekannt ist, haben die Schlussfolgerungen aus der Evidenz gezogen.

So sollte der Gesetzgeber eine Norm korrigieren, die in den 90er Jahren im Zusammenhang mit dem ohnehin merkwürdigen Begriff der "Lifestyle-Medizin" entstanden ist.

Lesen Sie dazu auch: Minister-Rüffel für COPD-DMP

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung