Nutzenbewertung

GBA bestätigt Zusatznutzen von Crizotinib

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine positive Entscheidung vom Mai 2013 bestätigt und für Crizotinib (Xalkori®) erneut einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei der Behandlung von Patienten mit vorbehandeltem Anaplastischen Lymphomkinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) anerkannt.Die jüngst erfolgte Neubewertung resultiert aus der Entscheidung der Europäischen Kommission vom November, mit der die bedingte Zulassung des Wirkstoffs in eine reguläre Zulassung überführt worden ist. Der Beschluss des GBA gilt unbefristet.

Die GBA-Entscheidung stützt sich nach Angaben des Herstellers Pfizer auf Ergebnisse der offenen, randomisierten Phase-III-Studie PROFILE 1007 an Patienten mit vorbehandeltem, fortgeschrittenen ALK-positiven NSCLC, bei der Crizotinib mit einer Standard-Chemotherapie verglichen wurde. Der beträchtliche Zusatznutzen resultiere vor allem aus der signifikant verbesserten Lebensqualität gegenüber der Vergleichstherapie.

Im November 2015 hatte die EU Crizotinib auch die Zulassung für die Erstlinien-Therapie erhalten und vom GBA einen beträchtlichen Zusatznutzen anerkannt bekommen. (HL)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden