Mehr Chance als Risiko

Keine Angst vor der ASV

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist für Niedergelassene mehr Chance als Risiko, meinen Juristen. Denn sie schütze die Praxen nicht nur vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sondern eröffne auch neue extrabudgetäre Einkünfte.

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Ambulante Chemotherapie: Bei der ASV sollten Niedergelassene sich rechtzeitig positionieren, denn "der alte Paragraf 116b hat manchen Onkologen fast ins Aus gebracht", so Medizinrechtler Michael Frehse.

Ambulante Chemotherapie: Bei der ASV sollten Niedergelassene sich rechtzeitig positionieren, denn "der alte Paragraf 116b hat manchen Onkologen fast ins Aus gebracht", so Medizinrechtler Michael Frehse.

© Mathias Ernert

DÜSSELDORF. Mit der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können niedergelassene Ärzte die Bedrohung durch Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen reduzieren. Darauf weist der Medizinrechtler Dr. Tobias Scholl-Eickmann hin.

"Wenn verordnungs- und betreuungsintensive Patienten in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gehen, dann kann das Ihre Profile deutlich entlasten", sagte der Rechtsanwalt beim 2. Düsseldorfer Symposium für niedergelassene Ärzte der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) und der Kanzlei am Ärztehaus - Frehse Mack Vogelsang.

Ärzten stehen Klinikleistungen offen

Scholl-Eickmann warb dafür, dem Paragrafen 116b in der neu gefassten Form aufgeschlossen gegenüberzustehen. "Der neue Sektor enthält nicht nur Risiken, sondern bietet auch Chancen."

Als einen weiteren Vorteil nannte er die Möglichkeit, neue extrabudgetäre Einkünfte zu erschließen. Auch könnten die Ärzte über die ASV das Therapiespektrum ihrer Praxen erweitern.

Schließlich ist es ihnen dort möglich, bei den in Frage kommenden Indikationen alle Leistungen anzubieten, die auch im Krankenhaus erlaubt sind - auch wenn sie für den ambulanten Bereich noch nicht zugelassen sind. "Das kann medizinisch reizvoll sein", betonte er.

Praxisinhaber, die ein Engagement in der ASV erwägen, sollten nicht zu lange warten, empfahl Scholl-Eickmann.

Eine der Vorgaben aus der ASV-Richtlinie ist die Bildung eines interdisziplinären Teams, das aus einem Teamleiter, einem Kern- und einem ergänzenden Hilfsteam besteht. Der Antrag muss alle dort vorgesehenen Disziplinen umfassen.

Bei Fachgruppen, von denen es nicht so viele Ärzte gibt wie etwa Strahlentherapeuten, könnte das schwierig werden - wenn mehrere ASV-Teams mit denselben Kollegen arbeiten wollen. "Wenn Sie an dem Sektor Interesse haben, dann sollten Sie jetzt anfangen, die Player zusammenzusuchen", sagte er.

Kammer-Präsident warnt vor Folgen einer Leistungsexplosion

ÄKNo-Präsident Rudolf Henke warnte davor, die ASV vor allem als Möglichkeit zu nutzen, die Budgetierung und die Bedarfsplanung zu umgehen. Damit bestehe die Gefahr einer Leistungsexplosion. "Dann ist dieser Ansatz schnell zerstört, die Politik wird reagieren", sagte Henke.

Natürlich sollte die einzige Motivation für eine Teilnahme an der ASV nicht die Generierung nennenswerter zusätzlicher Einnahmen sein, bestätigte Scholl-Eickmanns Kollege Michael Frehse.

Strategische Gedanken dürfen seiner Meinung nach aber schon eine Rolle spielen. So könnten sich die Praxen durch den Zusammenschluss in einem ASV-Team gegenüber den Krankenhäusern positionieren, betonte der Medizinrechtler.

Die Vergangenheit hat seiner Einschätzung nach gezeigt, dass sich die niedergelassenen Ärzte rechtzeitig mit solchen Entwicklungen auseinandersetzen müssen. "Der alte Paragraf 116b hat manchen Onkologen fast ins Aus gebracht", sagte Frehse. (iss)

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