"Mammografie ist auch sinnvoll als Vorsorge"
KÖLN (iss). Die Mammografie kann auch außerhalb des Mammografie-Screenings eine sinnvolle Vorsorgeuntersuchung bei symptomfreien Frauen sein. "Wichtig ist, dass der Arzt die rechtfertigende Indikation sauber stellt und sauber dokumentiert", sagt Markus Henkel, Geschäftsführer des Berufsverbands Deutscher Radiologen.
Veröffentlicht:Warnungen, die Vorsorge-Mammografie außerhalb des Screenings sei immer ein Verstoß gegen die Röntgenverordnung, hält er für falsch. Das Magazin "Focus" hatte berichtet, dass es Ärzten wegen der Novelle der Röntgenverordnung (RÖV) seit dem Jahr 2003 verboten sei, symptomfreien Frauen eine Mammografie anzubieten. Die Patientinnen müssten quasi Beschwerden erfinden, wenn sie eine solche Untersuchung wünschen, hieß es dort.
"Rechtfertigende Indikation" in der RÖV ist nicht neu
Dass die RÖV von den Ärzten eine "rechtfertigende Indikation" für die Mammografie verlange, sei nicht neu, sagt Henkel. Sie könne es aber auch ohne konkreten Krankheitsverdacht geben, etwa bei familiärer oder genetischer Vorbelastung oder wenn die Frau selbst eine Auffälligkeit ertastet. "Der Arzt muss im Einzelfall rechtfertigen, warum er bei einer Frau eine Mammografie für indiziert hält", sagt Henkel.
Der Radiologe oder Gynäkologe könne Frauen diese Untersuchung nicht pauschal mit Verweis auf die RÖV verweigern, er müsse immer den individuellen Fall im Blick haben. "Was ist denn, wenn ein Arzt eine Patientin wegschickt und sie hat nach sechs Monaten einen tastbaren Befund?" fragt der Anwalt. Verklagt die Frau den Arzt, werde der Richter den Verweis auf die RÖV kaum akzeptieren.
In Bayern gibt es einen klaren Indikationskatalog
"Die rechtfertigende Indikation hat es immer schon gegeben, sowohl für den ausstellenden als auch für den ausführenden Arzt", sagt auch Dr. Peter Hausser vom Vorstand des Berufsverbands der Frauenärzte. "In Bayern haben wir einen klaren Indikationskatalog für die Mammografie", sagt der Bayreuther Gynäkologe. Für die aktuelle Thematisierung der Frage gebe es keinen sachlichen Grund.