Kommt Honorarplus für Nordrhein und Westfalen-Lippe?

Die KBV-Vertreterversammlung hat den Weg freigemacht: Beide KV-Regionen sollen überproportional von Honorarzuwächsen profitieren - wenn es denn welche gibt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Aufatmen bei den KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe. Mit dem Beschluss zur asymmetrischen Verteilung der Honorarzuwächse im Jahr 2011 hat die außerordentliche Vertreterversammlung der KBV der Benachteiligung der beiden und weiterer KVen bei der Honorarreform Rechnung getragen und den Grundstein für eine Korrektur gelegt.

Die Vertreter waren einem Antrag von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler gefolgt, die Honorarzuwächse im kommenden Jahr ungleich zu verteilen. Das würde für die bisher benachteiligten Regionen deutliche Honorarzuwächse bringen, andere könnten nur ein kleineres Plus verbuchen, auf einige käme eine Nullrunde zu.

Voraussetzung ist allerdings, dass es für die niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr überhaupt Honorarzuwächse gibt. Nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands wird das nicht der Fall sein.

Die KBV geht aber davon aus, dass es sowohl durch die zunehmende Morbidität als auch durch die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Sektor mehr Geld geben muss. "Wenn die Politik ihre eigenen Gesetze nicht aushebelt, wird es Wachstum geben", sagt Bernhard Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein. Er sieht den Beschluss zur asymmetrischen Honorarverteilung "verhalten optimistisch".

Die KVNo hatte erwogen, gegen die Honorarreform zu klagen. "Mehr hätten wir auf dem Klageweg wahrscheinlich auch nicht erreichen können", sagt Brautmeier.

Auch Dr. Ulrich Thamer, Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, begrüßt das Ergebnis. "Ich bin froh, dass das KV-System es geschafft hat, einen Interessenausgleich zu finden und die Honorarverwerfungen zumindest ansatzweise zu korrigieren." Köhlers Antrag führe dazu, dass die Nachteile für einzelne KVen abgemildert werden, ohne dass bisherige Mittel umverteilt werden müssen. Wichtig sei nun, dass der Beschluss nicht aufgeweicht wird.

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