Europäischer Gerichtshof berät über Sterbehilfe
STRAßBURG (dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern über einen Fall von Sterbehilfe beraten, der deutsche und Schweizer Stellen beschäftigte.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid verweigert; daraufhin wandte sie sich an die Organisation Dignitas in der Schweiz, wo sie ihrem Leben 2005 ein Ende setzte.
Der Vertreter der Bundesregierung sagte, es könne keine Verpflichtung für den Staat geben, "einen Suizid möglich zu machen". Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.