Ärztetag mahnt rasche Novelle der GOÄ an
KIEL (HL). "Die Novellierung der GOÄ darf nicht weiter aufgeschoben werden." Mit dieser harten Forderung versucht nun auch der Deutsche Ärztetag, dem Verordnungsgeber Druck zu machen, das seit 1983 nur marginal überarbeitete und daher völlig überalterte Leistungsverzeichnis für die Privatliquidation ärztlicher Behandlung zu überarbeiten.
Nach Auffassung des Ärztetages erfüllt die GOÄ eine Schutzfunktion für Arzt und Patient. Der zunehmende Wettbewerb im Gesundheitswesen mache die GOÄ als Leitwährung immer wichtiger.
Die Bundesärztekammer habe einen umfassenden und kompetenten Vorschlag als Beratungsgrundlage erarbeitet. Jetzt müsse der Verordnungsgeber seiner Verantwortung gerecht werden.
Umstritten zwischen der Bundesärztekammer und der privaten Krankenversicherung ist eine Öffnungsklausel. Die PKV fordert sie, die Bundesärztekammer lehnt sie ab, weil sie darin einen Einstieg ins Preisdumping sieht. Die Notwendigkeit einer Reform ist aber unstrittig.
Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bei der Eröffnung des Ärztetages seine Bereitschaft bekundet, die GOÄ möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren.
Warnend wies er allerdings darauf hin, dass es auch von der Bundesärztekammer und ihrer Kompromissbereitschaft abhänge, die Novelle in dieser Wahlperiode zu schaffen. Eine wichtige Rolle spielen die Länder, die der Novelle zustimmen müssen.