Sachsens Hausärzte erhalten Bereitschafts-Pauschale

Die KV Sachsen wollte eine Bereitschaftsdienstpauschale ursprünglich nur für Hausärzte. Jetzt wurde die Regelung erweitert und ein Mindestwert von fünf Euro eingeführt.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Bereitschaftsdienst: Haus- und Kinderärzte erhalten maximal zehn Euro pro Stunde.

Bereitschaftsdienst: Haus- und Kinderärzte erhalten maximal zehn Euro pro Stunde.

© dpa

DRESDEN. Sachsens Hausärzte haben sich mit ihrer Forderung, eine Pauschale für Bereitschaftsdienste zu erhalten, durchgesetzt.

So beschloss die jüngste Vertreterversammlung der KV Sachsen bei der Beratung des neuen HVM, ab dem kommenden Quartal zehn Euro pro Stunde zu zahlen, vorausgesetzt, es nehmen 20 Ärzte im Dienstbereich teil. Sind es weniger, sinkt der Betrag.

Das ursprüngliche Anliegen des KV-Vorstands, nur Hausärzten die Pauschale zukommen zu lassen, wurde durch einen Ergänzungsantrag aus dem Regionalausschuss Leipzig durchkreuzt: Der setzte durch, dass auch Kinderärzte eine Pauschale erhalten.

 Begründet wird das im Antrag mit der "allseits akzeptierten Auffassung, dass der Kinderarzt praktisch der Hausarzt der Kinder ist". Die Pauschale wird vor allem in Großstädten relevant sein, in denen ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst vorgehalten wird.

Auch Hintergrunddienste werden bezahlt

Die Mittel für die Pauschalen werden aus dem haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich finanziert und in einem Fonds zusammengeführt. Gezahlt wird die Pauschale sowohl für Bereitschaftsdienste, die als Fahrdienst gemacht werden, als auch für Hintergrunddienste, die von der KV angeordnet werden.

Die Mindestzahl von 20 Ärzten wurde von der KV festgelegt, um den Zusammenschluss von Dienstbereichen zu fördern. Damit wird die Zahl der Ärzte in Bereitschaft verringert und die Pauschale überhaupt erst finanzierbar, erklärte KV-Vorstandschef Dr. Klaus Heckemann bei der Vertreterversammlung.

In den kommenden Quartalen will die KV nun erhebliche Anstrengungen darauf verwenden, Bereitschaftsdienstbereiche zusammenzuschließen, um auf die notwendige Zahl teilnehmender Ärzte zu kommen.

Gearbeitet werden soll dabei vor allem mit Kürzungen der Pauschalen, die als Sanktionen für nicht-kooperationswillige Ärzte zu verstehen sind.

Vor allem auf dem Land rechnet man bei der KV offenbar mit Widerständen. Dort monieren Ärzte vor allem die längeren Fahrtwege, die durch größere Dienstbereiche entstehen. Zusammenschlüsse können vom KV-Vorstand durch Zielvorgaben für Bezirksgeschäftsstellen durchgesetzt werden.

Mindestazahl von 20 Ärzten

Der KV-Vorstand arbeitet dabei mit rigorosen Kürzungen, um Zielvorgaben umzusetzen. Sollen sich beispielsweise drei Bereiche zusammenschließen, gilt bis zur Erreichung des Ziels eine Pauschale von 3,33 Euro pro Stunde.

Auch in Bereitschaftsdienstbereichen, die keiner Zielstruktur unterliegen, wird mit Kürzungen gearbeitet, um auf die Mindestanzahl von 20 Ärzten zu kommen.

So wird im neuen HVM festgeschrieben, dass "für jeden Arzt, mit der die Anzahl von 20 dienstverpflichteten Ärzten unterschritten wird, die Strukturpauschale um fünf Prozent gekürzt wird".

Nehmen beispielsweise nur zehn Ärzte teil, so liegt die Pauschale bei fünf Euro pro Stunde.

Mit einem Erweiterungsantrag wurde die Reduzierung auf maximal fünf Euro festgelegt, da sonst in Regionen, in denen der Einsatz von zehn Ärzten nicht realisierbar ist, unzumutbare Kürzungen drohen würden.

Heckemann nannte als Beispiel die Erzgebirgsregion Sayda: "Um dort auf genügend Ärzte zu kommen, müsste man Tschechien einbeziehen."

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