Honorar-Marathon

Die Chancen der Ärzte

Ein festgefahrener Honorarstreit, sture Kassen, protestierende Ärzte - doch das Bild trügt. Denn tatsächlich bieten sich noch viele Chancen, unterm Strich deutlich mehr als 270 Millionen Euro Honorarplus herauszuholen. Eine Analyse.

Von Norbert Fischer Veröffentlicht:
Tisch für Verhandlungen: Kommt der EBA am Samstag zu einem Ergebnis, dass die Ärzteschaft besänftigt?

Tisch für Verhandlungen: Kommt der EBA am Samstag zu einem Ergebnis, dass die Ärzteschaft besänftigt?

© Adam Radosavljevic / fotolia.com

BERLIN. Die Vertragsärzte blicken mit Spannung auf die Beratungen im Erweiterten Bewertungsausschuss, die am Samstag in Berlin stattfinden.

Gefordert wird nach wie vor eine Erhöhung des geltenden Orientierungswertes um elf Prozent zum Ausgleich des Preisanstieges und der Kostenentwicklung in den letzten Jahren.

Werden die Erwartungen der Ärzte enttäuscht? Werden die Vertreter der Krankenkassen im Bewertungsausschuss angesichts der zunehmenden Proteste der Ärzte einlenken und den Schlichterspruch nachbessern?

Das ist kaum zu erwarten. Bei realistischer Einschätzung der Perspektiven für die weiteren Verhandlungen führt kein Weg an der Feststellung vorbei, dass der Schlichterspruch - vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung im Bundesgesundheitsministerium - zunächst Bestand haben wird und erst durch eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg gekippt werden kann.

"Von den 0,9 Prozent rücken wir nicht mehr ab", wird der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Volker Hansen, in den Medien zitiert.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird sich in seiner Sitzung vorrangig mit der Frage beschäftigen müssen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Situation für das weitere Verhandlungsgeschehen auf der regionalen Ebene haben wird und dafür Empfehlungen beschließen.

Behandlungsdiagnosen und Demografie

Maßgeblich ist dabei das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und neue Elemente in der Vergütung vorsieht.

Bis zum 31. Oktober müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vereinbarungen mit den Krankenkassen über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung für das Jahr 2013 unter Dach und Fach bringen (Paragraf 87 a Absatz 1 SGB V).

Hierzu vereinbaren sie als Punktzahlvolumen auf der Grundlage des EBM den mit der Zahl und der Morbiditätsstruktur der Versicherten verbundenen Behandlungsbedarf und bewerten diesen mit Euro-Preisen (regionale Euro-Gebührenordnung).

Der Bewertungsausschuss muss Empfehlungen beschließen:

• zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs,

• zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur,

• zur Bestimmung der Vergütung von Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen bezahlt werden.

Grundlage dafür sind Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses zu den Veränderungen der Morbiditätsstruktur in jeder Kassenärztlichen Vereinigung.

Das Institut berechnet dazu zwei Veränderungsraten: eine Rate basiert auf den Behandlungsdiagnosen, die andere auf demographischen Kriterien (Alter und Geschlecht). Über die Gewichtung der beiden Veränderungsraten müssen sich die KVen mit den Krankenkassen verständigen.

Auf der Agenda des Bewertungsausschusses stehen ferner Empfehlungen zur "Bereinigung" des Behandlungsbedarfs beim Umstieg von Patienten in Selektivverträge und zur Feststellung eines nicht vorhersehbaren Anstiegs der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Einige hundert Millionen Euro Potenzial

Der Bewertungsausschuss muss darüber hinaus Kriterien zur Verbesserung der Versorgung in Planungsbereichen mit drohender oder festgestellter Unterversorgung festlegen, die den regionalen Vertragspartnern eine Orientierung bei ihren Verhandlungen vermitteln sollen.

Auf der Grundlage des Orientierungswertes haben die regionalen Vertragspartner einen Punktwert für die regionale Euro-Gebührenordnung zu vereinbaren, der für die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen im nächsten Jahr maßgebend ist.

Das aktuelle Problem: Die Klage gegen den Schiedsspruch hat aufschiebende Wirkung, die regionalen Vertragspartner haben damit keinen rechtlich verbindlichen Bezugspunkt für die Vereinbarung des regional geltenden Punktwertes. Hier wird sich der Erweiterte Bewertungsausschuss auf eine Übergangsregelung verständigen müssen.

Die KVen bereiten schon jetzt Verhandlungen mit den Kassen für die regionale Euro-Gebührenordnung vor.

Dabei wird es in erster Linie darum gehen, die Möglichkeiten des Gesetzes auszuschöpfen und Zuschläge auf den Orientierungswert zu vereinbaren, "um insbesondere regionale Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur zu berücksichtigen."

Ferner können zur Verbesserung der Versorgung auch Zuschläge auf den Orientierungswert für besonders förderungswürdige Leistungen sowie für Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern vereinbart werden.

Das eröffnet ein Wachstumspotenzial von einigen hundert Millionen Euro, das in der Aufregung um den Orientierungswert öffentlich keine Beachtung gefunden hat.

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