KBV-VV

Eindeutiges "Ja, aber" zum Sicherstellungsauftrag

Feste und kostendeckende Preise stehen ganz oben auf dem Wunschzettel der Ärzte, wie auf der Vertreterversammlung der KBV zu hören war. Zudem wurde bekannt: Der neue Hausarzt-EBM soll im Juli stehen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Blick in die KBV-Vertreterversammlung am 7. Dezember in Berlin.

Blick in die KBV-Vertreterversammlung am 7. Dezember in Berlin.

© Stephanie Pilick

BERLIN. Die Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten ist mit dem jetzigen System der ambulanten ärztlichen Versorgung unzufrieden und ruft nach Veränderungen.

Das legen vorläufige Ergebnisse der Umfrage unter allen Vertragsärzten nahe, die KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Freitag der KBV-Vertreterversammlung vorlegte. Dennoch wollen die Kassenärzte und -psychotherapeuten den Sicherstellungsauftrag behalten.

Rund 80 Prozent aus einer Stichprobe von mehr als 12.000 Ärzten haben sich demnach dafür ausgesprochen, den Auftrag bei der Selbstverwaltung zu belassen, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten sicher zu stellen.

Dies haben 70 Prozent an Bedingungen geknüpft. Ganz oben stehe die Gewährleistung von festen und kostendeckenden Preisen für ärztliche Leistungen, berichtete Köhler.

Rund 50.000 Antworten eingetroffen

Danach folgten Forderungen nach der diagnostischen und therapeutischen Entscheidungsfreiheit in der Verantwortung der Selbstverwaltung, nach dem Wegfall der versorgungsfremden Mengensteuerung und nach der Hoheit der Selbstverwaltung über Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung.

Nur neun Prozent der Ärzte aus der Stichprobe hat sich demnach ohne Wenn und Aber zum Sicherstellungsauftrag in seiner heutigen Form bekannt.

"Die Diskussion über die Sicherstellung ist von übergeordneter strategischer Bedeutung", sagte Köhler. Alle anderen Punkte, sei es der Anspruch einer übergreifenden Interessenvertretung oder die Frage nach dem Verhältnis von Kollektiv- und Selektivverträgen hingen davon ab.

Mit der Umfrage, die das Münchner Meinungsforschungsinstitut Infas noch bis Weihnachten unter allen 148.730 Ärzten und Psychotherapeuten durchführt, setzt die KBV einen Auftrag der Vertreterversammlung vom 28. September um.

In den ersten zwei Wochen nach dem Versand der Fragebögen seien mehr als 47.000 Antworten eingegangen, inzwischen werde die Zahl der Rückläufe schon auf 50.000 geschätzt, hieß es am Freitag.

Ziffern für Gesprächsleistung angedacht

Im ersten Quartal 2013 sollen die Verhandlungen zwischen KBV und den Krankenkassen über die Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anlaufen.

Dazu hat der Vorstand von der Vertreterversammlung das Mandat erhalten. Schon zum 1. Juli soll das neue Hausarzt-Kapitel im EBM stehen.

Neu im Hausarzt-EBM seien Ziffern für die Gesprächsleistung, für die onkologische Mitbetreuung, für Geriatrie und Palliativmedizin, kündigte KBV-Vorstand Regina Feldmann an. Die alten Ziffern blieben weitgehend erhalten. Die Versichertenpauschale werde altersgewichtet sein.

Dazu komme ein automatischer diagnoseabhängiger Zuschlag für Chroniker. Die Vorhaltekosten in der Hausarztpraxis würden künftig automatisch über Pauschalen pro Behandlungsfall vergütet.

Der Hausarzt-EBM soll zwischen typischen und abweichenden Versorgungsleistungen unterscheiden. "Unser Ziel ist, das Geld denjenigen Praxen zukommen zu lassen, die den Versorgungsauftrag tatsächlich wahrnehmen", sagte Feldmann.

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