Ärztetag

Berufsordnung an vier Stellen geändert

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben an vier Stellen die (Muster-)Berufsordnung geändert.

So müssen Ärzte künftig Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die Dokumentation ihrer Behandlung gewähren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem "erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte des Arztes oder Dritter entgegenstehen", heißt es nun im Paragraf 10 Absatz 2. Diese Änderung hat sich aus dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 ergeben.

Außerdem wurde die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft geändert. Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.

Dicht dran am Deutschen Ärztetag

Die "Ärzte Zeitung" ist für Sie beim 118. Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai direkt "am Ball" - live und auch in Farbe:

Videos von allen wichtigen Events

Twitter live vom Geschehen über #daet15 oder www.twitter.com/aerztezeitung.

Unsere aktuellen Berichte im Überblick: www.aerztezeitung.de/aerztetag15

Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft darf jedoch nicht auf Zuweisung von Patienten ausgerichtet sein. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergische Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen.

Außerdem wird die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. (bee)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Überraschender Parteitagsbeschluss

Grünen-Parteitag wendet sich gegen Globuli auf Krankenkassen-Kosten

Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 15.05.201508:05 Uhr

Das mit dem Zuweisungsverbot hab ich noch nicht so ganz verstanden.

Muss nun der Gynäkologe den Blinddarm operieren?

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Primärprävention

Empfehlungen aktualisiert: LDL-Cholesterin wann und wie senken?

Nutzenbewertung

IQWiG erkennt keinen Zusatznutzen für Alzheimer-Antikörper Lecanemab

Lesetipps
Frühwein

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken: Wie auffrischen nach Impfung mit PPSV23 und PCV13?