Patientenrechte

"Gesetz hat nichts verändert"

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BERLIN. "Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz hat sich für geschädigte Patienten nichts verändert." Dieses Fazit hat der Jurist Jörg F. Heynemann beim Fachgespräch der Grünen im Bundestag gezogen.

Das Gesetz habe lediglich die geltende Rechtsprechung zusammengeführt, jedoch nicht die gesetzlichen Grundlagen verschärft, kritisierte er. Um Ärzte für grobe Behandlungsfehler haftbar zu machen, müsste belegt sein, dass sie "eindeutig" gegen bewährte ärztliche Regeln verstoßen haben. "Dies ist äußerst selten der Fall", sagte der Jurist.

Als Beispiel nannte er ein Narbenkeloid. Allein der Vorwurf, dass der Facharzt dies mit einer veralteten Schnitttechnik behandelt hatte, reiche nicht aus, um dies als Behandlungsfehler zu definieren. Schließlich werde die Methode durchaus noch angewandt. Eine entsprechende Wucherung der Narbe könnte daher auch andere Ursachen haben.

Das Fachgespräch war der Auftakt der Veranstaltungsreihe, mit der die Grünen-Bundestagsabgeordneten die Patientenrechte zum Thema machen wollen. Jüngst hatte Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann erklärt, dass er das Gesetz evaluieren lassen wolle. ( wer)

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