KBV-VV

Bekenntnisse der frommen Helene

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die KBV hat auch Fehler gemacht... Wir als Selbstverwaltung haben ein ureigenes Interesse daran, Fehler und Versäumnisse lückenlos aufzuarbeiten. Es geht letztlich um das Vertrauen der Politik, der Öffentlichkeit und der Ärzte/Psychotherapeuten in die Arbeit unserer Selbstverwaltung! Derartige Fehler dürfen in Zukunft nie wieder vorkommen!"

So der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen am Montag in seinem Bericht zur Lage vor der KBV-Vertreterversammlung.

Rückblickend auf die letzten Monate (und Jahre) der KBV-Arbeit mutet das eher an wie die Bekenntnisse und Versprechen der "frommen Helene". Der Beichte folgt die nächste Sünde auf dem Fuß, zumindest der Versuch.

Erst die Drohung mit massiver Repression - sprich Einsetzung eines Staatskommissars durch das Bundesgesundheitsministerium - hat die KBV bewogen, in letzter Minute die Beschlüsse zur Schadensbegrenzung zu fassen. Und hierbei handelte es sich nicht um punktuelle Irrtümer, sondern um ein Führungssystem, das außer Kontrolle geraten war.

Im Klartext: Die Vertreterversammlung der KBV hat ihre vornehmste Pflicht, den Vorstand in Eigentums- und Haushaltsangelegenheiten zu kontrollieren, fortgesetzt versäumt.

Den Schaden aus der Vergangenheit zu begrenzen ist die eine Sache. Eine weitere, ein effektives Controlling zu implementieren. Davon ist noch wenig sichtbar.

Das Gleiche gilt allerdings auch für die Sachpolitik, die Sicherstellung des Versorgungsauftrags. Das am Montag verabschiedete Positionspapier "KBV 2020" liest sich wie ein Wunschkatalog. Was man vermisst, sind Selbstverpflichtungen von KBV und KVen.

Wie KBV-Realpolitik betrieben wird, lässt sich am Beispiel der Weiterbildungsförderung ablesen: 4800 Euro monatlich für 7500 angehende Allgemeinärzte und weitere 1000 Fachärzte in Weiterbildung - das hört sich gut an.

Man weiß aber, dass hinter den derzeit geförderten knapp 5000 Arztstellen weniger als 2500 Vollzeitäquivalente stehen, weil sehr viele junge Ärzte Teilzeit arbeiten. Das dehnt die Weiterbildungszeiten etwa von Allgemeinärzten auf teils mehr als zehn Jahre aus und verschärft den Nachwuchsmangel. Wer auf eine präzise Vereinbarung zwischen KBV, DKG und GKV gehofft hatte, das gesetzlich maximal Mögliche, nämlich die Förderung von 8500 Vollzeit-Stellen zu realisieren, muss sich enttäuscht fühlen.

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