Kommentar – KBV-Skandale
Nachholende Gesetzgebung
Immobilien-Affären, Nepotismus, Dauerzwist in Vorstand und Vertreterversammlung: Dass der Gesetzgeber dem Treiben in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht auf Dauer tatenlos zusehen würde, war abzusehen.
Der Gesetzentwurf gibt vor, selbstverständlich die gesamte Selbstverwaltung und ihre Körperschaften in den Blick zu nehmen. Regelungswütig bis ins Detail zeigt er sich jedoch nur in den Abschnitten, die die Kassenärzte betreffen.
Besonders ins Auge stechen die ausführlichen Passagen zu einem neuen aufsichtsrechtlichen Institut für die KVen – dem Entsandten für besondere Angelegenheiten.
Der soll immer dann ins Spiel gebracht werden, wenn die "ordnungsgemäße Verwaltung" der Körperschaft gefährdet ist. Er soll aber nicht wie der heute schon im Gesetz stehende "Staatskommissar" die VV ersetzen und die Geschäfte zumindest zeitweise ganz übernehmen.
Genau so einen Entsandten hat Gröhe bereits im Sommer in der KBV installiert. Und irgendwie lesen sich die neuen Paragrafen dazu so, als wolle der Gesundheitsminister seine aufsichtsrechtliche Entscheidung dazu im Nachhinein gesetzlich absichern.
Die rechtlichen Grundlagen, auf denen der jetzige "Staatskommissar light" in der KBV agiert, sind wohl doch recht wackelig.