Leitartikel zum Streik in der Kirche

Der riskante Gang nach Karlsruhe

Die Gewerkschaft Verdi und der Marburger Bund wollen per Verfassungsbeschwerde ein volles Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen erstreiten. Nimmt das Verfassungsgericht die Beschwerde nicht an, könnten sie als Verlierer dastehen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Protest in Magdeburg gegen das kirchliche Arbeitsrecht.

Protest in Magdeburg gegen das kirchliche Arbeitsrecht.

© epd / imago

Im Streit um das Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen sind die Gewerkschaften vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie gehen damit ein hohes und derzeit unnötiges Risiko ein.

Momentan dürften Gewerkschaften auch in kirchlichen Einrichtungen streiken. Das geht unmissverständlich aus den umstrittenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor.

Denn Verdi und der Marburger Bund (MB) hatten vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewonnen. Dennoch haben sie das Bundesverfassungsgericht angerufen. Verfassungsbeschwerde gegen einen Sieg?

Staatsrechtler wiegen nachdenklich den Kopf bei der Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Präzedenzfälle gibt es offenbar nur aus dem Strafrecht. Es könnte schon gehen, sagen einige.

Interesse, diese Einschätzung mit dem eigenen Namen in der Zeitung zu lesen, hat allerdings keiner. Denn das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden als unzulässig abweist, ist groß ...

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